Wesentliche Merkmale der Aktiengesellschaft (AG) #
- Gründung und Kapitalanforderungen
Eine AG kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Das Mindestkapital beträgt CHF 100'000.-, wovon mindestens CHF 50'000.- bei der Gründung einbezahlt (liberiert) werden müssen. Die Einlagen können entweder in Form von Bargeld oder durch Sacheinlagen erbracht werden. - Haftung und Rechtspersönlichkeit
Die AG ist eine eigenständige juristische Person. Die Haftung der Aktionäre beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen, wodurch das persönliche Risiko reduziert wird. - Aktien und Kapitalstruktur
Das Aktienkapital einer AG ist in Aktien unterteilt, die nur noch als Namenaktien ausgegeben werden dürfen, um die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten zu erleichtern. Die Struktur der Aktiengesellschaft ermöglicht Investoren eine einfache Beteiligungsmöglichkeit und kann bei einer geplanten Unternehmensnachfolge oder einem Unternehmensverkauf von Vorteil sein, da die Anteile einfach übertragen werden können. - Unternehmensführung und Organe
Die AG benötigt mindestens ein Verwaltungsratsmitglied, das entweder eine natürliche Person mit Wohnsitz in der Schweiz oder eine juristische Person mit einer bevollmächtigten Vertretung in der Schweiz sein muss. Das höchste Gremium der Gesellschaft ist die Generalversammlung der Aktionäre.
Vorteile einer Aktiengesellschaft in der Schweiz #
- Begrenzte Haftung: Aktionäre haften nicht mit ihrem Privatvermögen.
- Erhöhte Glaubwürdigkeit: Eine AG geniesst gegenüber einer GmbH oder Einzelfirma ein höheres Ansehen bei Kunden, Lieferanten und Investoren.
- Einfache Kapitalbeschaffung: Durch die Ausgabe neuer Aktien kann Kapital aufgenommen werden.
- Flexibilität bei der Unternehmensnachfolge: Die Übertragung von Aktien ermöglicht eine reibungslose Nachfolgeregelung.
- Optimierung bei der Besteuerung: Die Steuerbelastung kann durch geschickte Gewinnverteilung und Dividendenpolitik optimiert werden.
Aktiengesellschaft und Unternehmensbewertung #
Die Rechtsform einer AG erleichtert es, die Firma bewerten zu lassen, da sie eine standardisierte Buchführungspflicht hat und zur regelmässigen Erstellung einer Jahresrechnung verpflichtet ist. Dies ist besonders relevant, wenn Unternehmer ihre Firma verkaufen möchten. Eine einfache Kapitalstruktur erhöht die Attraktivität für potenzielle Käufer und Investoren.
Fazit #
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine bewährte und attraktive Rechtsform für Unternehmen in der Schweiz. Sie bietet zahlreiche Vorteile in Bezug auf Haftung, Finanzierung und Reputation. Insbesondere für Unternehmer, die langfristig planen, ihre Firma bewerten oder in Zukunft ihre Firma verkaufen möchten, ist die AG eine strategisch sinnvolle Wahl. Ihre klare Kapitalstruktur und die einfache Übertragbarkeit von Aktien machen sie zudem ideal für eine geregelte Unternehmensnachfolge.