Lohn oder Dividende in der Schweiz – wie Unternehmer den Gewinn optimal beziehen

Wie beziehen Unternehmer in der Schweiz ihren Gewinn optimal? Lohn oder Dividende beeinflussen Steuern, AHV und Vorsorge. Dieser Leitfaden zeigt bewährte Strategien – inklusive interaktivem Berechnungstool.

Lohn oder Dividende – Gewinnbezug für Unternehmer in der Schweiz

Als Inhaber einer AG oder GmbH in der Schweiz stehen Sie jedes Jahr vor einer zentralen Frage: Wie beziehen Sie den erwirtschafteten Gewinn Ihres Unternehmens am sinnvollsten? Über einen höheren Lohn, über Dividenden – oder über eine Kombination aus beidem?

Diese Entscheidung ist keineswegs trivial. Sie beeinflusst nicht nur Ihre private Steuerbelastung, sondern auch die Gewinnsteuer der Gesellschaft, Ihre Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO, ALV) sowie Ihre langfristige Vorsorge und Vermögensplanung. Während Lohnzahlungen den Unternehmensgewinn reduzieren, aber voll steuer- und abgabenpflichtig sind, profitieren Dividenden von steuerlichen Privilegien, bringen jedoch Risiken mit sich, wenn sie übermässig oder falsch eingesetzt werden.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Lohn und Dividende in der Schweiz rechtlich, steuerlich und sozialversicherungsrechtlich behandelt werden, welche Fehler Unternehmer häufig machen und welche bewährten Strategien sich in der Praxis durchgesetzt haben. Zudem stellen wir Ihnen ein interaktives Tool zur Verfügung, mit dem Sie die Auswirkungen verschiedener Szenarien konkret berechnen können.

Die Doppelrolle des Unternehmers #

Als Inhaber einer Kapitalgesellschaft befinden Sie sich in einer Doppelrolle, die für die steuerliche Beurteilung zentral ist. Einerseits sind Sie Arbeitnehmer Ihrer eigenen Gesellschaft, andererseits Investor bzw. Aktionär oder Gesellschafter.

Als Arbeitnehmer erhalten Sie einen Lohn für Ihre operative Tätigkeit. Dieser Lohn gilt als geschäftsmässig begründeter Aufwand und reduziert den steuerbaren Gewinn der Gesellschaft. Als Investor haben Sie Anspruch auf den Gewinn des Unternehmens, der – sofern ausschüttungsfähig – in Form von Dividenden an Sie ausbezahlt werden kann.

Dieses Spannungsfeld bildet die Grundlage jeder Optimierung. Das Schweizer Recht erlaubt es ausdrücklich, Lohn und Dividende zu kombinieren, setzt jedoch klare Grenzen, um eine Umgehung von Steuern oder Sozialabgaben zu verhindern.

Steuerliche Grundlagen: Lohn und Dividende im Vergleich #

  • 6 wichtige Punkte zur Steueroptimierung Lohn vs Dividende

Wirtschaftliche Doppelbelastung von Dividenden #

Erzielt Ihre AG oder GmbH einen Gewinn, wird dieser zunächst auf Unternehmensebene mit der Gewinnsteuer belastet. Wird der verbleibende Reingewinn anschliessend an Sie ausgeschüttet, unterliegt die Dividende bei Ihnen privat erneut der Einkommenssteuer. Diese zweifache Besteuerung desselben Gewinns wird als wirtschaftliche Doppelbelastung bezeichnet.

Um diese Belastung zu mildern, kennt das Schweizer Steuerrecht die Teilbesteuerung von Dividenden. Voraussetzung ist eine qualifizierte Beteiligung von mindestens 10 % am Kapital der Gesellschaft. In diesem Fall wird nicht die gesamte Dividende als Einkommen besteuert, sondern nur ein Teil davon.

Auf Bundesebene sind derzeit 70 % der Dividende steuerbar, während die Kantone je nach Gesetzgebung meist 50 bis 80 % der Dividende erfassen. Dadurch ist die effektive Steuerbelastung auf Dividenden häufig tiefer als auf Lohn.

Verrechnungssteuer auf Dividenden (35 %) #

Zusätzlich zur Einkommenssteuer unterliegen Dividenden der Verrechnungssteuer von 35 %. Diese wird direkt bei der Ausschüttung einbehalten und an die Eidgenössische Steuerverwaltung abgeführt.

Für in der Schweiz steuerpflichtige Personen ist diese Steuer in der Regel keine definitive Belastung. Wird die Dividende korrekt in der Steuererklärung deklariert, wird die Verrechnungssteuer vollständig zurückerstattet oder angerechnet. Dennoch ist sie aus Liquiditätssicht relevant, da der Rückfluss zeitlich verzögert erfolgt.

Lohn als geschäftsmässig begründeter Aufwand #

Lohnzahlungen stellen aus Sicht der Gesellschaft einen geschäftsmässig begründerten Aufwand dar. Jeder Franken Lohn reduziert den steuerbaren Gewinn der Firma direkt. Dafür wird der Lohn bei Ihnen privat zu 100 % als Einkommen besteuert. Eine steuerliche Privilegierung wie bei Dividenden besteht hier nicht.

Sozialversicherungen als zentraler Entscheidungsfakto #

Ein wesentlicher Unterschied zwischen Lohn und Dividende liegt in der Sozialversicherungspflicht.

Ein Lohn unterliegt den Beiträgen an AHV, IV und EO (derzeit zusammen 10,6 %) sowie zusätzlich an die Arbeitslosenversicherung (ALV) bis zur gesetzlichen Obergrenze. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen diese Beiträge je zur Hälfte. Ab einem gewissen Einkommen besteht zudem eine Pflicht zur beruflichen Vorsorge (BVG).

Dividenden hingegen sind nicht sozialversicherungspflichtig. Es fallen weder AHV- noch ALV- oder BVG-Beiträge an. Dies macht Dividenden kurzfristig attraktiv, da rund 12–15 % an Lohnnebenkosten entfallen. Gleichzeitig gilt jedoch: Wer keine Beiträge leistet, erwirbt auch keine Ansprüche. Eine ausschliessliche Dividendenstrategie führt zu tieferen AHV-Renten und fehlendem Kapital in der zweiten Säule.

  • Steuerabzuege bei Lohn und Dividende ein Ueberblick

Lohnbezug: Vorteile und Nachteile #

Der Lohn bildet in vielen Fällen das Fundament einer sauberen und behördensicheren Entnahmestrategie. Er stellt die Entschädigung für die operative Tätigkeit des Unternehmers dar.

Ein zentraler Vorteil des Lohns liegt darin, dass er den steuerbaren Gewinn der Gesellschaft reduziert und gleichzeitig zur sozialen Absicherung beiträgt. Durch die Beiträge an AHV und Pensionskasse werden Renten- und Vorsorgeansprüche aufgebaut. Zudem erhöht ein höherer Lohn das Potenzial für steuerlich abzugsfähige Pensionskasseneinkäufe, was insbesondere bei hohen Einkommen ein wirkungsvolles Steueroptimierungsinstrument darstellt.

Demgegenüber steht die hohe Abgabenlast. Der Lohn unterliegt der progressiven Einkommenssteuer sowie sämtlichen Sozialabgaben. Zudem zahlen Unternehmer häufig ALV-Beiträge, haben aufgrund ihrer arbeitgeberähnlichen Stellung jedoch oft keinen Anspruch auf Leistungen.

Dividendenbezug: Vorteile und Nachteile #

Der Dividendenbezug ist für viele Unternehmer attraktiv, da er weniger stark mit Sozialabgaben belastet ist und steuerlich privilegiert behandelt wird.

Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass auf Dividenden keine Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Bei qualifizierten Beteiligungen kommt zudem die Teilbesteuerung zur Anwendung, wodurch die effektive Steuerbelastung häufig tiefer ist als bei einem vergleichbaren Lohn.

Gleichzeitig haben Dividenden klare Nachteile. Sie werden aus bereits versteuertem Unternehmensgewinn ausgeschüttet und leisten keinen Beitrag zur Alters- und Risikovorsorge. Zudem besteht bei einem deutlichen Missverhältnis zwischen tiefem Lohn und hoher Dividende das Risiko einer Umqualifikation durch Steuer- oder AHV-Behörden.

Formale Voraussetzungen für Dividenden #

Eine Dividende darf nur ausgeschüttet werden, wenn ein ausschüttungsfähiger Bilanzgewinn oder freie Reserven vorhanden sind. Zusätzlich ist ein formeller Ausschüttungsbeschluss, in der Regel durch die Generalversammlung, erforderlich. In der Praxis sollte zudem stets geprüft werden, ob die Kombination aus Lohn und Dividende dem Drittvergleich standhält.

Typische Fehler und Stolperfallen #

In der Praxis versuchen viele Unternehmer, ihren Lohn möglichst tief zu halten, um Sozialabgaben zu sparen. Dies ist jedoch mit erheblichen Risiken verbunden.

Ein vollständiger Verzicht auf Lohn bei operativ tätigen Inhabern wird von den Ausgleichskassen nicht akzeptiert. In solchen Fällen wird regelmässig ein Teil der Dividende nachträglich als Lohn qualifiziert, was zu Nachzahlungen inklusive Verzugszinsen führt.

Auch ein starkes Missverhältnis zwischen Lohn und Dividende ist problematisch. Die Behörden prüfen anhand des Drittvergleichs, ob ein externer Geschäftsführer zu denselben Konditionen angestellt würde. Ist dies nicht plausibel, droht ebenfalls eine Umqualifikation.

Ein weiterer häufiger Fehler ist die Vernachlässigung der Pensionskasse. Ein zu tiefer Lohn reduziert nicht nur die laufenden Vorsorgeleistungen, sondern auch das Potenzial für steuerlich attraktive PK-Einkäufe.

Bewährte Strategien aus der Praxis #

Die 10-Prozent-Faustregel der AHV #

Als Orientierung gilt in der Praxis, dass Dividenden bis rund 10 % des steuerlichen Eigenkapitals häufig als unproblematisch angesehen werden, sofern ein marktkonformer Lohn bezahlt wird. Dabei handelt es sich nicht um eine gesetzliche Grenze, sondern um eine Verwaltungspraxis der Ausgleichskassen.

Die Mischstrategie als Standardlösung #

Für die Mehrheit der Unternehmer hat sich eine Kombination aus Lohn und Dividende als robusteste Lösung erwiesen. Ein angemessener Lohn stellt die soziale Absicherung sicher und reduziert Risiken mit der AHV. Der darüber hinausgehende Gewinn kann gezielt als Dividende ausgeschüttet werden, um die Steuerprogression zu brechen.

Vorsorge-Turbo über die Pensionskasse #

Bei sehr hohen Gewinnen kann es sinnvoll sein, den Lohn bewusst zu erhöhen, um das Potenzial für Pensionskasseneinkäufe zu vergrössern. Diese sind vollständig steuerlich abzugsfähig und können langfristig attraktiver sein als eine hohe Dividende.

Thesaurierung und Firmenverkauf #

Neben Lohn und Dividende besteht die Möglichkeit, Gewinne im Unternehmen zu belassen. Die Thesaurierung stärkt das Eigenkapital und erhöht die finanzielle Stabilität. Beim späteren Firmenverkauf ist der Kapitalgewinn für Privatpersonen in der Regel steuerfrei. Dennoch sollte frühzeitig geplant werden, da nicht betriebsnotwendige Liquidität die Deal-Struktur beeinflussen kann.

Jetzt Ihre optimale Strategie berechnen #

Die Theorie ist das eine, Ihre individuelle Situation das andere. Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, haben wir eine „Lohn oder Dividende“-App entwickelt. Mit diesem Tool können Sie verschiedene Szenarien simulieren und sofort sehen, wie sich Steuern und Sozialabgaben verändern. Die App wird in Kürze aufgeschaltet.

Hinweis: Sämtliche Angaben / Berechnungen ohne Gewähr. Die App dient lediglich dazu, eine erste Einschätzung zu erhalten und ersetzt nicht die individuelle Beratung.

Fazit: Massarbeit statt Schema F #

Die Frage „Lohn oder Dividende?“ lässt sich nicht pauschal beantworten. Ein solider, marktkonformer Lohn bildet das Fundament jeder Entnahmestrategie. Dividenden sind die Kür – gezielt eingesetzt zur Optimierung der Gesamtbelastung.

Unsere Empfehlung für Kundinnen und Kunden der Transaction Partner AG lautet daher:
Zuerst Sicherheit und Vorsorge sicherstellen, danach steuerlich optimieren – immer mit Blick auf die langfristige Entwicklung des Unternehmens und des Privatvermögens.

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle Beratung.

Häufige Fragen (FAQ) #

Gibt es einen Mindestlohn für Inhaber einer AG oder GmbH?

Keinen gesetzlichen, aber einen branchenüblichen gemäss AHV-Praxis.

Wie hoch darf meine Dividende sein?

Begrenzt durch Bilanzgewinn und freie Reserven. Sozialversicherungsrechtlich entscheidend ist das Verhältnis zum Lohn.

Was ist steuerlich günstiger?

Für Privatpersonen oft die Dividende, für die Firma der Lohn. Meist ist eine Mischstrategie optimal.

Kann ich bei Verlusten Lohn beziehen?

Ja, sofern die Liquidität der Gesellschaft dies zulässt.

Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie sich beraten lassen?

Nutzen Sie die Gelegenheit für ein Beratungsgespräch. Sie investieren 30 Minuten Ihrer Zeit und erhalten das Wissen zu Ihrer Ausgangslage.

Andreas Schubert
Andreas Schubert

Seit über 20 Jahren berät Andreas Schubert Firmeninhaber und Geschäftsführerinnen zu den Themen  Unternehmensverkauf, Nachfolgeregelung und Unternehmensbewertung.