Aktienbuch

Das Aktienbuch (bei Aktiengesellschaften) bzw. das Stammanteilbuch (bei GmbHs) ist in der Schweiz ein gesetzlich vorgeschriebenes Verzeichnis, das die Eigentumsverhältnisse an Gesellschaftsanteilen dokumentiert. Es dient der Transparenz, Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit der Beteiligungsstruktur und spielt eine zentrale Rolle bei Stimmrechtsausübung, Dividendenausschüttung sowie bei Unternehmensverkauf, Nachfolge und Vererben von Anteilen.

Was ist ein Aktien- oder Stammanteilbuch? #

Das Aktien- bzw. Stammanteilbuch ist ein internes Register, in welchem bei Kapitalgesellschaften folgende Informationen festgehalten werden:

  • Name und Adresse der Aktionäre bzw. Gesellschafter
  • Anzahl, Nennwert und Art der gehaltenen Aktien oder Stammanteile
  • Datum des Erwerbs oder der Übertragung
  • ggf. wirtschaftlich berechtigte Personen (bei nicht börsenkotierten Gesellschaften)

Rechtsgrundlage:

  • Art. 686 OR für Aktiengesellschaften
  • Art. 790 OR für GmbHs
  • Art. 697l OR für wirtschaftlich Berechtigte

Die Gesellschaft ist verpflichtet, dieses Buch laufend zu führen und aktuell zu halten. Bei GmbHs ersetzt das Stammanteilbuch das frühere Gesellschafterverzeichnis.

Bedeutung in der Schweizer Unternehmenspraxis #

Das Aktien- oder Stammanteilbuch ist mehr als nur ein Verwaltungsinstrument:

  • Grundlage für Stimmrechte und Einladungen zur Generalversammlung
  • Nachweis der Aktionärs- bzw. Gesellschafterstellung
  • Erforderlich für Kapitalerhöhungen, Übertragungen und Statutenänderungen
  •  Zentrale Bedeutung für die Steuererklärung und zur Bekämpfung von Geldwäscherei
  • Pflichtnachweis bei einer Unternehmensprüfung oder im Rahmen der Due Diligence

Gerade bei der Unternehmensbewertung oder wenn man eine Firma bewerten lassen möchte, ist ein aktuelles und vollständiges Register oft Voraussetzung – insbesondere bei der Bewertung der Beteiligungsverhältnisse oder bei Gesellschafterdarlehen.

Rolle bei Nachfolge und Verkauf #

Wer eine Firma verkaufen will oder eine Unternehmensnachfolge plant, muss die Eigentumsverhältnisse klar dokumentieren können. Ein gepflegtes Aktien- oder Stammanteilbuch hat verschiedene Vorteile:

  • Klarheit für Käufer
  • Vermeidung von Streitigkeiten unter Gesellschaftern
  • klare Verhältnisse bei Vorkaufsrechten, Übertragungsbeschränkungen oder Pfandrechten

Insbesondere bei familieninternen Nachfolgen oder beim Verkauf an Dritte ist ein vollständiges Register Teil der Verkaufsunterlagen – etwa im Datenraum oder als Bestandteil der Transaktionsprüfung. Auch bei Aktiengesellschaften spielt das Aktienbuch eine wichtige Rolle, aber erst die lückenlose Indossamentkette garantiert Sicherheit in Bezug auf das Eigentum.

Fazit #

Das Aktien- bzw. Stammanteilbuch ist ein rechtlich unverzichtbares Dokument für Schweizer Kapitalgesellschaften. Es sichert Eigentumsrechte, schafft Transparenz und ist Grundlage für zahlreiche gesellschaftsrechtliche und steuerliche Prozesse. Wer seine Beteiligungsverhältnisse klar und sauber dokumentiert, schafft Vertrauen – besonders im Rahmen einer Nachfolge, eines Verkaufs oder einer professionellen Unternehmensbewertung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) #

Wer ist für die Führung des Buchs verantwortlich?

Der Verwaltungsrat (AG) bzw. die Geschäftsführung (GmbH). Die Pflicht kann auch an Treuhänder delegiert werden.

Ist das Register öffentlich einsehbar?

Nein – es handelt sich um ein internes Dokument. Nur das Handelsregister enthält ausgewählte Angaben (z. B. Inhaberaktien bis 2023).

Was passiert, wenn kein Aktienbuch geführt wird?

Es drohen Sanktionen bei Verletzung der gesetzlichen Pflicht – etwa bei Steuerprüfungen oder Verdacht auf Geldwäscherei.

Worauf sollte man bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen achten?

Die Übertragung ist nur mit Eintrag ins Buch wirksam. Zudem sind bei GmbHs oft Zustimmungserfordernisse der Gesellschafterversammlung vorgesehen.

Wie oft muss das Register aktualisiert werden?

Bei jeder Veränderung der Beteiligungsverhältnisse – z. B. Kauf, Erbgang, Schenkung oder Kapitalerhöhung.

Braucht es das Buch auch bei Einpersonen-Gesellschaften?

Ja – auch wenn nur ein Gesellschafter existiert, muss das Buch formal korrekt geführt werden.

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