Vertraulichkeitserklärung / NDA

Die Vertraulichkeitserklärung – auch NDA (Non-Disclosure Agreement) genannt – ist in der Schweiz ein etabliertes Instrument, um vertrauliche Informationen rechtlich zu schützen. Besonders im geschäftlichen Umfeld, wo sensible Daten, strategische Pläne oder finanzielle Kennzahlen geteilt werden müssen, bietet sie eine verbindliche Grundlage für Diskretion. Ob bei Verhandlungen, Kooperationen, Investitionen oder Transaktionen: Eine Vertraulichkeitserklärung schafft Klarheit, Vertrauen und Sicherheit.

Was ist eine Vertraulichkeitserklärung? #

Eine Vertraulichkeitserklärung ist ein vertragliches Abkommen, mit dem sich eine oder mehrere Parteien verpflichten, erhaltene Informationen nicht weiterzugeben, nicht zu veröffentlichen und nicht zweckentfremdet zu verwenden. Je nach Situation kann sie einseitig (nur eine Partei verpflichtet sich) oder zweiseitig (beide Parteien verpflichten sich gegenseitig) ausgestaltet sein.

Inhaltlich regelt eine NDA in der Regel:

  • Definition vertraulicher Informationen
  • Zweck der Offenlegung
  • Verpflichtung zur Geheimhaltung
  • Dauer der Vertraulichkeit
  • Ausnahmen (z. B. rechtliche Offenlegungspflichten)
  • Konventionalstrafen oder Schadenersatz bei Verstoss

Relevanz in der Schweizer Geschäftspraxis #

In der Schweiz werden Vertraulichkeitserklärungen häufig bereits in der Frühphase geschäftlicher Kontakteunterzeichnet – insbesondere wenn interne Informationen, Kundenlisten, Verträge, Zahlen oder technisches Know-how offengelegt werden.

Im Rahmen eines strukturierten Verkaufsprozesses – etwa wenn man eine Firma verkaufen will – ist die NDA ein fester Bestandteil: Sie schützt die Interessen der verkaufswilligen Partei und stellt sicher, dass potenzielle Käufer Zugang zu vertraulichen Unterlagen erhalten, ohne dass diese missbraucht werden können.

Rolle bei Unternehmensbewertung und Nachfolge #

Wer eine Unternehmensbewertung durchführen lässt oder ein Gutachten an externe Personen weitergibt, kann durch eine NDA absichern, dass keine Details ohne Zustimmung weitergeleitet oder verwendet werden.

Auch bei der Unternehmensnachfolge, insbesondere wenn externe Dritte (z. B. Berater, Investoren oder Nachfolgeinteressierte) eingebunden werden, ist eine Vertraulichkeitserklärung ein notwendiges und gängiges Element, um Informationen kontrolliert weiterzugeben.

Fazit #

Die Vertraulichkeitserklärung ist ein schlankes, aber wirkungsvolles Instrument, um geschäftliche Informationen zu schützen und professionelle Rahmenbedingungen zu schaffen. In der Schweiz hat sie sich in zahlreichen Bereichen etabliert – von der Projektanbahnung bis zum Unternehmensverkauf. Wer mit sensiblen Daten arbeitet, sollte auf eine sauber formulierte NDA nicht verzichten – sie schützt nicht nur Informationen, sondern auch Vertrauen und Verhandlungsposition.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) #

Ist eine Vertraulichkeitserklärung in der Schweiz rechtlich bindend?

Ja, sobald sie unterschrieben ist, gilt sie als zivilrechtlich verbindlicher Vertrag.

Wie lange gilt eine Vertraulichkeitserklärung?

Die Gültigkeit kann frei vereinbart werden – häufig 2 bis 5 Jahre, teils auch unbefristet.

Was passiert bei einem Verstoss gegen die NDA?

Bei Verletzung drohen Schadenersatzforderungen oder vereinbarte Konventionalstrafen. Beweise sind oft entscheidend.

Kann eine NDA auch mündlich vereinbart werden?

Grundsätzlich ist das möglich – jedoch wird aus Gründen der Beweissicherung dringend zur schriftlichen Festhaltung geraten.

Welche Informationen sollten ausgenommen werden?

In der Regel sind öffentlich bekannte Informationen oder solche, die rechtlich offengelegt werden müssen, ausgenommen.

Braucht es eine NDA auch bei internen Projekten?

Ja, besonders bei vertraulichen Innovationen, strategischen Planungen oder Personalthemen.

Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie sich beraten lassen?

Nutzen Sie die Gelegenheit für ein Beratungsgespräch. Sie investieren 30 Minuten Ihrer Zeit und erhalten das Wissen zu Ihrer Ausgangslage.