Signing und Closing

Signing und Closing – zwei zentrale Schritte beim Unternehmensverkauf in der Schweiz. Während das Signing die vertragliche Einigung besiegelt, steht das Closing für den rechtlichen Eigentumsübergang und den Abschluss aller Formalitäten. Erfahren Sie, was diese Phasen bedeuten, wie sie ablaufen und worauf Unternehmer besonders achten sollten.

Signing und Closing als Schlüsselfaktoren beim Unternehmensverkauf #

Signing bezeichnet den Zeitpunkt, an dem die Vertragsparteien den Kaufvertrag oder ein vergleichbares Dokument rechtsgültig unterzeichnen. Mit der Unterzeichnung wird der rechtliche Rahmen der Transaktion verbindlich festgelegt. Im Gegensatz zum Closing, bei dem die tatsächliche Durchführung und der Vollzug der Transaktion erfolgt, ist das Signing ein vorbereitender, aber rechtlich relevanter Schritt.

Ablauf eines Signing-Prozesses #

Der Signing-Prozess folgt in der Regel auf eine sorgfältige Due Diligence und intensive Vertragsverhandlungen. Typischerweise umfasst er folgende Schritte:

  1. Verhandlungsabschluss: Alle wesentlichen Punkte des Vertrags sind geklärt.
  2. Dokumentenprüfung: Juristische Prüfung der Vertragsunterlagen ist abgeschlossen
  3. Formelles Signing: Beidseitige Unterzeichnung des Vertrags – in physischer oder elektronischer Form.
  4. Zwischenphase (Signing – Closing): In dieser Phase werden zum Beispiel behördliche Genehmigungen eingeholt oder andere vertraglich vereinbarte Vollzugsbedingungen (Closing Conditions) abgearbeitet.

Vorbereitung auf das Closing #

Closing Conditions
Nachdem der Kaufvertrag unterzeichnet ist und allfällige weitere Vereinbarungen und Anhänge ebenso unterschrieben bzw. paraphiert sind, ist das sogenannte Verpflichtungsgeschäft abgeschlossen. Es ist nun zu prüfen, ob für die Finalisierung der Transaktion (Erfüllungsgeschäft) noch offene Punkte oder sogenannte Vollzugsbedingungen (Closing Conditions) bestehen. Vollzugsbedingungen, für welche der Einflussbereich der Verkäuferschaft gering ist, sind möglichst zu vermeiden.

Risiken zwischen Signing und Closing
Typischerweise enthalten Kaufverträge einen Passus, wonach die Verkäuferschaft garantiert, dass das Unternehmen zum Übergabezeitpunkt (Closing) in einem bestimmten / im bisherigen Zustand ist. Je länger die Zeitperiode zwischen Signing und Closing ist, desto grösser ist das Risiko, dass (negative) Veränderungen eintreten, Kunden abspringen, Mitarbeiter künden, die Weltwirtschaftslage sich abkühlt oder weitere nicht planbare Ereignisse eintreten. Aus diesem Grund sollte die Zeitspanne zwischen Signing und Closing so kurz wie möglich gehalten werden.

Closing #

Beim Closing wird der Kaufpreis bezahlt, und der Eigentumserwerb des Unternehmens wird offiziell vollzogen. Dies ist der Moment, in dem die Parteien – Käufer- und Verkäuferschaft den Vertrag vollziehen. Ab jetzt gehören die verkauften Anteile der Käuferschaft.

Rechtlicher Rahmen in der Schweiz #

Ein Vertrag gilt in der Schweiz grundsätzlich als abgeschlossen, sobald sich die Parteien über die wesentlichen Punkte geeinigt und den Vertrag unterzeichnet haben. Besondere Formerfordernisse bestehen nur in bestimmten Fällen, beispielsweise bei Immobiliengeschäften oder besonderen gesellschaftsrechtlichen Vorgängen. Auch elektronische Signaturen sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und gewinnen zunehmend an Bedeutung.

Fazit #

Signing ist ein entscheidender Schritt in der rechtlichen Strukturierung von Unternehmensverkäufen in der Schweiz. Es schafft Verbindlichkeit und markiert den Beginn der Umsetzung vertraglicher Verpflichtungen. Wer eine Firma verkaufen möchte, sollte dem Signing-Prozess besondere Aufmerksamkeit widmen, da dieser die Grundlage für ein geordnetes und rechtssicheres Closing bildet. Die sorgfältige Vorbereitung und rechtliche Prüfung vor dem Signing sind unerlässlich, um spätere Risiken zu vermeiden. In Kombination mit einem professionellen Closing stellt das Signing die Weichen für eine erfolgreiche Transaktion.

Der Closing-Prozess im Unternehmensverkauf ist ein entscheidender Moment in jeder Transaktion. Es ist wichtig, diesen Schritt sorgfältig zu planen. Ein gut durchgeführtes Closing bietet nicht nur Sicherheit für alle Beteiligten, sondern markiert auch den Beginn für einen erfolgreichen Start der Übergabe.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) #

Was genau bedeutet Signing in einem Transaktionsprozess?

Signing bezeichnet die rechtlich verbindliche Unterzeichnung eines Vertrags, die meist vor dem eigentlichen Vollzug der Transaktion (Closing) erfolgt.

Ist das Signing rechtlich bereits bindend?

Ja, mit dem Signing ist ein Vertrag abgeschlossen und grundsätzlich bindend – unter Vorbehalt vereinbarter Bedingungen, die bis zum Closing erfüllt werden müssen.

Wann wird ein Notar beim Signing benötigt?

Ein Notar wird nur in bestimmten Ausnahmefällen benötigt – zum Beispiel bei Immobiliengeschäften oder wenn das Gesetz eine notarielle Beurkundung vorschreibt. In den meisten Fällen reicht bei klassischen Unternehmensverkäufen die einfache Schriftform aus.

Kann ein Vertrag auch elektronisch signiert werden?

Ja, elektronische Signaturen sind in der Schweiz rechtlich zulässig, sofern bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllt sind.

Was passiert während des Closings im Unternehmensverkauf?

Der Closing-Prozess umfasst die endgültige Unterzeichnung des Kaufvertrags, die Zahlung des Kaufpreises und die formelle Übergabe des Unternehmens an den Käufer.

Kann der Firma verkaufen-Prozess nach dem Closing noch rückgängig gemacht werden?

Nach dem Closing ist die Transaktion in der Regel endgültig und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Deshalb sind alle rechtlichen und finanziellen Vorbereitungen vorab kritisch.

Was ist der Unterschied zwischen Signing und Closing?

Signing ist die Vertragsunterzeichnung, während beim Closing der tatsächliche Vollzug erfolgt – also z. B. die Übertragung von Aktien, Kaufpreiszahlung oder Eintragung im Handelsregister.

Welche Risiken bestehen zwischen Signing und Closing?

In der Zwischenphase können sich externe Faktoren verändern (z. B. Marktbedingungen, Genehmigungen bleiben aus), was zu Unsicherheiten führen kann. Deshalb werden oft Rücktrittsklauseln und Schutzmechanismen vereinbart.

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