Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gehört in der Schweiz zu den beliebtesten Rechtsformen für kleinere und mittlere Unternehmen. Sie kombiniert unternehmerische Flexibilität mit einer klaren Haftungsbeschränkung und eignet sich sowohl für Einzelpersonen als auch für kleinere Gesellschaftergruppen. Die GmbH ist besonders dann attraktiv, wenn das Unternehmen übersichtlich geführt wird, aber dennoch eine juristische Person mit eigenem Rechtsträger und professionellem Auftritt gefragt ist.

Was ist eine GmbH? #

Die GmbH stellt eine eigenständige juristische Person mit eigener Rechtsfähigkeit dar. Sie wird durch eine öffentlich beurkundete Gründung und die Eintragung im Handelsregister rechtswirksam. Ihr wesentliches Merkmal ist die Haftungsbeschränkung: Gesellschafter haften nicht persönlich, sondern nur bis zur Höhe ihrer Stammeinlage.

Grundvoraussetzungen:

  • Mindestkapital: CHF 20'000.- (voll einbezahlt)
  • Mindestens eine natürliche Person als Geschäftsführer mit Wohnsitz in der Schweiz
  • Handelsregistereintrag erforderlich
  • Gesellschafterliste wird geführt (öffentlich einsehbar)

Eine GmbH kann sowohl von einer Einzelperson als auch von mehreren gemeinsam gegründet werden. Die Beteiligung erfolgt in Form von Stammanteilen, die je einem Nennwert entsprechen.

Vorteile der GmbH #

  • Haftungsbeschränkung schützt das Privatvermögen
  • Klare Eigentümerstruktur dank öffentlichem Gesellschafterverzeichnis
  • Rechtssicherheit und gute Akzeptanz bei Banken und Geschäftspartnern
  • Flexibel anpassbar durch Statuten (z. B. Nachfolgeregelungen, Vorkaufsrechte)
  • Geeignet für langfristig orientierte Unternehmerstrukturen

Die GmbH ist nicht nur für Start-ups geeignet, sondern auch für etablierte Unternehmen.

Bedeutung im Alltag und bei Transaktionen #

Im Hinblick auf Themen wie "Firma verkaufen" ist die GmbH in der Schweiz attraktiv: Sie verfügt über eine transparente Eigentümerstruktur, und Vorgänge wie der Verkauf von Stammanteilen sind rechtlich eindeutig geregelt und im Gegensatz zu einer Aktiengesellschaft / AG ist die lückenlose Kette der Übertragung sichergestellt.

Fazit #

Die GmbH bietet Unternehmerinnen und Unternehmern in der Schweiz eine sichere, flexible und überschaubare Rechtsform. Sie vereint die Vorteile der Haftungsbegrenzung mit einer einfachen Struktur und eignet sich für zahlreiche Geschäftstätigkeiten – vom Einzelprojekt bis zum etablierten KMU. Wer klare Eigentumsverhältnisse, persönlichen Einfluss und rechtliche Stabilität schätzt, trifft mit der GmbH eine durchdachte Wahl.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) #

Wie viele Gründer braucht es, um eine GmbH zu errichten?

Bereits eine Person genügt. Die Einpersonen-GmbH ist in der Schweiz zulässig.

Wie wird die GmbH besteuert?

Die GmbH unterliegt den Regelungen für Kapitalgesellschaft (Kapital und Gewinn werden besteuert). Zusätzlich werden Gewinnausschüttungen beim Gesellschafter als Einkommen besteuert.

Kann ich die GmbH später in eine AG umwandeln?

Ja, dies ist rechtlich möglich – etwa bei Wachstum oder geänderter Investorenstruktur.

Wie ist die Geschäftsführung geregelt?

Mindestens ein Geschäftsführer mit Wohnsitz in der Schweiz ist notwendig. Dies kann auch ein Gesellschafter sein.

Muss das Stammkapital vollständig einbezahlt werden?

Ja. Im Gegensatz zur AG muss das gesamte Kapital (CHF 20'000.-) bei der Gründung voll einbezahlt werden.

Können Stammanteile übertragen werden?

Ja, jedoch nur mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung – sofern nichts anderes in den Statuten geregelt ist.

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