Die wichtigsten Begriffe im Verkaufsprozess kurz erklärt

Andreas Schubert
Unternehmensberater bei Transaction Partner AG
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Im Folgenden haben wir für Sie eine Übersicht über die wichtigsten Begriffe zusammengestellt, auf die Sie im Laufe eines Unternehmensverkaufs stossen werden. In chronologischer Reihenfolge dargestellt, verschafft der Beitrag einen fundierten Überblick und ermöglicht Orientierung, was im Falle eines Verkaufs auf Sie zukommt. Die Abfolge entspricht der üblichen Vorgehensweise, in einigen Fällen kann auch eine Abweichung sinnvoll sein.

Inhaltsverzeichnis

Dokumente und Verträge

NDA

Eine Vertraulichkeitserklärung (NDA) schreibt vor, welche Informationen der Interessent unter welchen Bedingungen erhält und wie er mit diesen umzugehen hat. Sie regelt auch die Konsequenzen der Nichteinhaltung und wird vom Berater des Verkäufers gemeinsam mit der Käuferpartei vereinbart. An die unterzeichneten Inhalte haben sich alle Personen zu halten, die in dem Interesse des Käufers agieren. Eine NDA hat auch dann Wirksamkeit, wenn der Unternehmensverkauf nicht zustande kommt. Da mit ihr der Umgang mit sensiblen Informationen geregelt wird, ist sie eines der ersten sehr wichtigen Dokumente, das ins Spiel kommt, um der Verkäuferseite eine gewisse Sicherheit zu gewährleisten.

Indikatives Kaufangebot

Recht früh im Prozess wird von dem Käufer oftmals ein indikatives Kaufangebot oder auch Non-Binding-Offer (NBO, unverbindliches Angebot) gefordert. Dieses legt die Bedingungen eines potenziellen Käufers bei der Transaktion fest und hat die Form eines schriftlichen Angebotsschreibens. Wie der Begriff „non-binding“ bereits andeutet, ist das Angebot nicht rechtsverbindlich. Der Verkäufer kann also im Nachhinein nicht auf bestimmte Inhalte bestehen oder verweisen. Stattdessen ist es dazu gedacht, einen ersten Eindruck davon zu gewinnen, wie die Käuferseite das Unternehmen bewertet und welche allgemeinen Bedingungen an ein Angebot und den weiteren Transaktionsprozess geknüpft sind. Der Verkäufer entscheidet unter anderem auf der Grundlage dieses Angebots, ob Gespräche mit dem jeweiligen Interessenten weiterverfolgt werden sollen – falls nicht, kann der Kontakt abgebrochen werden, ohne dass zu spezifische Informationen preisgegeben wurden.

Enthalten sind unter anderem folgende Punkte:

  • Informationen über den Käufer, seine Motivation, Absichten und Vorstellungen
  • Kaufpreis und Konditionen
  • Geplante Finanzierung
  • Details zur Übernahme
  • Offene Aspekte

Firmendokumentation

Wurden Interessenten aufgrund von ernsthaftem Kaufinteresse und mit dem Verkäufer weitestgehend übereinstimmenden Vorstellungen selektiert, erhalten sie im weiteren Transaktionsprozess die Firmendokumentation. Sie ist das Aushängeschild nach aussen und enthält alle relevanten Informationen, um sich einen umfassenden Eindruck von dem zu verkaufenden Unternehmen zu machen. Ein Interessent erhält sie nach der Unterzeichnung der Vertraulichkeitserklärung – da sensible Informationen enthalten sind – und kann anhand dieser entscheiden, ob er im Transaktionsprozess voranschreiten möchte oder sein Interesse zurückzieht und ausscheidet. Im letzteren Fall kann gemäss Vertraulichkeitserklärung vom Interessenten verlangt werden, dass die vertraulichen Unterlagen zurückgegeben bzw. vernichtet werden.

Absichtserklärung

Eine Absichtserklärung (auch Letter of Intent oder Interessensbekundung genannt) wird vom Käufer vor der Durchführung der Due-Diligence-Prüfung formuliert. Das kann, muss aber nicht immer stattfinden. Diese Erklärung drückt die Absicht aus, die Transaktion weiterverfolgen zu wollen und kann auf Konditionen und Strukturen für die Transaktion eingehen. Man unterscheidet zwischen einer „weichen“ und einer „harten“ Erklärung. Der wesentliche Unterschied besteht in der rechtlichen Bindung: Während die Erste nicht rechtlich bindend ist und lediglich bestätigen soll, dass beide Parteien weitere Verhandlungen beschreiten, kann Letztere einige rechtsverbindliche Elemente enthalten (z. B. den Kaufgegenstand betreffend) und Pflichten implizieren. Das Dokument kann als eine Art Dokumentation der Gespräche verstanden werden und drückt symbolisch die Ernsthaftigkeit des Interesses und damit des Voranschreitens im Transaktionsprozess aus. Zu erwähnen sei noch, dass die Erklärung entweder einseitig, das heisst nur vom Käufer, oder beidseitig unterzeichnet werden kann.

Welche Vorteile bringt die Erklärung?

  • Vertrauen schaffen
  • Verhandlungsgrundlagen legen
  • Weitere Planung erleichtern

Due-Diligence

Im fortgeschrittenen Verkaufsprozess unterzieht der Käufer das Unternehmen einer sorgfältigen Prüfung, um rechtliche, finanzielle und technische Risiken abzuschätzen. Hierzu wird ein besonderes Augenmerk auf das Geschäftsmodell und dessen Perspektiven gelegt. Denn ist der Umsatz stark an einen einzelnen Kunden oder das Know-how des Geschäftsführers gebunden, so sind das Risiken für den Käufer. Auch der Cashflow wird genau analysiert. Schliesslich ist die bestehende Kostenstruktur des Unternehmens sehr relevant, wenn es um die Finanzierungsoptionen für den Käufer geht. Ebenso werden allfällige Steuerrisiken betrachtet.

Ergibt sich nach Abschluss dieser Prüfung nichts, was für den Käufer ein klares Ausschlusskriterium darstellen würde, geht es in die Verhandlungen über. Möglicherweise haben sich Anliegen ergeben, die nun diskutiert und im Kaufvertrag zu berücksichtigen gewünscht werden.

Als Verkäufer sind Sie gut daran getan, frühzeitig mit den Vorbereitungen anzufangen, um nach Anfrage zeitnah alle geforderten Dokumente vorlegen und entsprechend fundierte Auskünfte geben zu können.

Kaufvertrag

Den wohl zentralsten Teil eines Kaufvertrags stellt der Vertragsgegenstand dar. Dieser wird so definiert, dass zweifelsfrei klar wird, was im Rahmen des Verkaufs zu welchen Konditionen beziehungsweise Leistungen übergeben wird. Das ist je nach Unternehmensform mehr oder weniger eindeutig. So werden bei AGs oder GmbHs meist Aktien beziehungsweise Stammanteile übergeben, während es bei Personengesellschaften weniger eindeutig ist und im Vorfeld genau erarbeitet werden muss.

Deadlines und Termine

Erstgespräch

Das Erstgespräch ist einer der frühesten «richtigen» Berührungspunkte zwischen Käufer- und Verkäuferpartei. Es findet nach der ersten Vermarktungsphase statt, in welcher ein potenzielles Käufernetzwerk mit einem Blindprofil des zu verkaufenden Unternehmens kontaktiert wurde. Im Vorfeld sollte der Verkäufer eine Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben, da Diskretion oberste Priorität hat. Verkäufer und Käufer haben im Erstgespräch die Möglichkeit, sich kennenzulernen und Vorstellungen, Bedingungen und Konditionen eines Verkaufs beziehungsweise des weiteren Verkaufsprozesses auszutauschen.

Stichtag

Ein Firmenverkauf findet zu einem Stichtag statt, auf den sich beide Parteien geeinigt haben. Zu diesem Tag ist entsprechend eine Geschäftsabschlussrechnung zu erstellen. Diese hält exakt fest, in welchem Zustand das Unternehmen übergeben wird. Hier erscheint es praktisch, den bereits bestehenden Stichtag der Bilanz des Unternehmens zu wählen, sodass das Geschäftsjahr „ganz normal“ abgeschlossen werden kann – dies ist jedoch nicht zwingend.

Signing

Das Signing bezeichnet die Unterzeichnung des Kaufvertrags. Die Transaktion wird besiegelt und der Verkaufsprozess selbst gilt als beendet. Die Verpflichtung, die der Verkäufer eingeht (den Vertragsgegenstand gemäss Vertrag zu übertragen), und die Verpflichtung, die der Käufer eingeht (den Kaufpreis zu zahlen), muss allerdings nicht am selben Tag erfolgen. Je nach Vertragsregelung kann dies auch zu einem späteren Zeitpunkt geschehen (Stichwort Closing).

Closing

Das Closing bezeichnet den Vertragsvollzug. Das kann gleichzeitig mit dem Signing stattfinden oder etwas später. Gemeint ist, dass etwaige Änderungen im Handelsregister vorgenommen werden und der Käufer damit offiziell zum Eigentümer des Unternehmens wird, sobald er den Kaufpreis gezahlt hat. Je nach Gesellschaftsform (AG, GmbH, Personengesellschaft etc.) können sich die genauen Handlungen, die den Vollzug gesetzlich betrachtet als erfolgt kennzeichnen, unterscheiden.

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Die Vorbereitungsphase ist für den Erfolg des Unternehmensverkaufs so entscheidend, weil sie eine solide Planung beim Unternehmensverkauf ermöglicht, die Transaktionssicherheit erhöht und mögliche Risiken minimiert. Sie umfasst eine fundierte Analyse, angemessene Unternehmensbewertung, aussagekräftige Firmendokumentation, Vertraulichkeitsmassnahmen, gezielte Käuferansprache und die professionelle Verhandlung.

Eine erfolgreiche Vorbereitung auf den Unternehmensverkauf erfordert die 6 Erfolgsfaktoren Vorbereitung, Firmenbewertung, Firmendokumentation, Vertraulichkeit, Käuferansprache und Verhandlung. Mit diesen Faktoren stellen Sie einen reibungslosen Verkaufsprozess sicher und steigern dadurch Ihre Erfolgschancen für den Unternehmensverkauf.

Um einen reibungslosen Verkaufsprozess mit minimierten Risiken sicherzustellen, sind Vertraulichkeitsmassnahmen zum Schutz sensibler Unternehmensdaten und der Zugriff auf Informationen für ausschließlich autorisierte Personen notwendig. Dies kann beispielsweise durch Vertraulichkeitserklärungen (NDAs) und die Verwendung verdeckter Unternehmensprofile erfolgen. Eine Due Diligence hingegen bezieht sich auf den Prozess der umfassenden Prüfung eines Unternehmens durch potenzielle Käufer. Sie ermöglicht es der Käuferpartei, das Unternehmen genauer zu bewerten und informierte Entscheidungen zu treffen.

Ein externer Berater unterstützt Sie dabei, Ihre Erfolgschancen beim Verkaufsprozess zu steigern und einen angemessenen Verkaufspreis zu erzielen. So finden Sie einen qualifizierten und vertrauenswürdigen Berater für den Unternehmensverkaufsprozess:

– Achten Sie auf eine angemessene Unternehmensbewertung als Indikator für Fachkenntnisse.
– Verlangen Sie aussagekräftige Case Studys als Nachweis bisher erzielter Erfolge.
– Fragen Sie nach Vertraulichkeitsmassnahmen wie dem Non Disclosure Agreement oder der Due Diligence, um zu prüfen, ob die Sicherung sensibler Daten gewährleistet wird.

Der Verkauf einer Firma ist komplex. Von der Unternehmensbewertung über Verhandlungen bis hin zu korrekten Kaufverträgen brauchen Sie unternehmerisches Fachwissen für einen Verkaufserfolg. Mit über 250 Unternehmensverkäufen und 20 Jahren Erfahrung unterstützen wir Sie gerne mit unserer Expertise. 

Um potenzielle Käufer für Ihren Unternehmensverkauf zu identifizieren und gezielt anzusprechen, gibt es mehrere wichtige Schritte. Zuerst sollten Sie eine fundierte Analyse durchführen, um potenzielle Zielgruppen zu identifizieren. Anschliessend können Sie verschiedene Kanäle nutzen, um potenzielle Käufer anzusprechen, wie zum Beispiel persönliche Kontakte, Netzwerke, Online-Plattformen oder Branchenveranstaltungen.

Mit weniger Aufwand für Sie geht das mit einer externen Beratung. Professionelle M&A-Experten verfügen über ein internationales Käufernetzwerk von mehreren tausend Kaufinteressenten und eine kategorisierte Unternehmensdatenbank. Damit können die Experten Ihr Unternehmen aktiv vermarkten, indem parallel mehrere potenzielle Käufer anonym kontaktiert werden.

Über den Autor

Andreas Schubert

Unternehmensberater bei Transaction Partner AG

Andreas Schubert arbeitet bereits seit 20 Jahren in der Unternehmensberatung und er hat über 250 Unternehmensverkäufe begleitet.

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