Verbriefte Aktien

Verbriefte Aktien, auch Aktienzertifikate genannt, sind körperliche Urkunden, welche das Eigentum an einem Anteil einer Aktiengesellschaft (AG) in der Schweiz dokumentieren. Trotz fortschreitender Digitalisierung sind verbriefte Aktien auch heute noch in der Praxis anzutreffen – insbesondere bei traditionellen Familienunternehmen, KMU oder im Rahmen einer Unternehmensnachfolge. Sie spielen zudem bei der Unternehmensbewertung und bei Transaktionen wie dem Firma verkaufen eine wichtige rechtliche Rolle.

Was sind verbriefte Aktien? #

Eine verbriefte Aktie ist ein schriftlich dokumentiertes Wertpapier (Aktienzertifikat), das den Anteil an einer Aktiengesellschaft sowie die dazugehörigen Eigentumsrechte rechtlich bestätigt.

Die Urkunde kann lauten auf:

  • Inhaberaktien (heute nur noch in Ausnahmefällen zulässig, z. B. bei Börsenkotierung)
  • Namenaktien (Regelfall seit der Aktienrechtsrevision 2021)

Verbriefte Namenaktien enthalten Angaben zu:

  • der Gesellschaft
  • dem Nennwert
  • dem Inhaber
  • einer allfälligen Übertragungsbeschränkung (Vinkulierung)

Sie können auf den Inhaber oder auf den Namen lauten – wobei Namenaktien ins Aktienbuch eingetragen werden müssen, um das Stimmrecht auszuüben.

Bedeutung in der Schweizer Unternehmenspraxis #

Auch wenn heute viele Aktien nicht physisch, sondern elektronisch verwaltet werden (Bucheffekten), sind verbriefte Aktien weiterhin zulässig und kommen häufig vor – insbesondere:

  • bei nicht börsenkotierten Gesellschaften (KMU)
  • bei Unternehmensverkäufen oder Nachfolgeregelungen, wo die Historie der Eigentumsübertragungen klar dokumentiert werden muss
  • bei Pfandrechten oder Treuhandverhältnissen, wo die physische Urkunde als Sicherungsinstrument dient

Rolle bei Unternehmensverkauf und Nachfolge #

Verbriefte Aktien erleichtern bei einer geplanten Transaktion oder einer Unternehmensnachfolge die rechtssichere Übergabe des Eigentums. Sie schaffen Klarheit bei:

  • der Anzahl der Aktien und den Beteiligungsverhältnissen
  • der Identifikation der aktuellen Aktionäre
  • möglichen Vinkulierungsregelungen (Zustimmungserfordernis bei Übertragung)
  • der lückenlosen Dokumentation historischer Eigentumsverhältnisse

Im Rahmen der Due Diligence wird geprüft, ob die verbriefte Beteiligungsstruktur sauber dokumentiert ist – ein Aspekt, der Käufer und Investoren besonders interessiert. Lesen Sie hierzu unseren Beitrag zur lückenlosen Indossamentkette.

Vorteile und Herausforderungen #

Vorteile:

  • Physisch greifbares Eigentumsdokument
  • Geeignet bei Erbschaften, Treuhandverhältnissen, Sicherungsübereignung
  • Schutz vor ungewollten Eigentumsübertragungen (z. B. durch Vinkulierung)

Herausforderungen:

  • Risiko von Verlust oder Diebstahl
  • Administrativer Aufwand bei Übertragungen (Indossament, Neuausstellung)
  • Notwendigkeit, das Aktienbuch parallel aktuell zu halten
  • Gesetzliche Einschränkungen (z. B. Inhaberaktien seit 2021 nur noch unter engen Voraussetzungen)

Fazit #

Verbriefte Aktien bzw. Aktienzertifikate sind in der Schweiz ein rechtlich anerkanntes und praxisrelevantes Instrument, insbesondere bei nicht kotierten Unternehmen und im Kontext von Unternehmensnachfolge, Unternehmensbewertung oder bei einer geplanten Firma verkaufen-Transaktion. Sie schaffen klare Eigentumsverhältnisse, geben Sicherheit bei der Übertragung und ergänzen das Aktienbuch sinnvoll – vorausgesetzt, sie sind gut dokumentiert und aktuell.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) #

Sind verbriefte Aktien in der Schweiz noch erlaubt?

Ja – insbesondere Namenaktien können weiterhin physisch verbrieft werden. Inhaberaktien hingegen nur noch bei börsenkotierten Gesellschaften.

Was passiert, wenn ein Aktienzertifikat verloren geht?

Es muss ein gerichtliches Kraftloserklärungsverfahren durchgeführt werden, bevor ein neues Zertifikat ausgestellt werden darf.

Sind verbriefte Aktien Pflicht?

Nein – unter der Voraussetzung, dass die Statuten der Gesellschaft es erlauben, ist auch eine ausschliesslich elektronische Ausgabe von Aktien möglich. Oder es werden keine Aktienzertifikate ausgestellt.

Wie werden verbriefte Aktien übertragen?

Bei Namenaktien: durch Indossament (schriftliche Übertragung auf der Urkunde) und Eintrag ins Aktienbuch, vgl auch unseren Beitrag zur lückenlosen Indossamentkette.
Bei zulässigen Inhaberaktien erfolgt der Eigentumsübergang durch einfache Übergabe des Aktienzertifikats.

Spielen verbriefte Aktien beim Unternehmensverkauf oder der Nachfolge eine Rolle?

Ja – wenn Aktienzertifikate ausgestellt worden sind, müssen sie auch vorhanden sein und die Indossamentkette muss vollständig nachweisbar sein. In diesem Fall schaffen sie Rechtssicherheit in Bezug auf die Eigentumsstruktur.

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