Holdingstruktur

Die Holdingstruktur ist ein bewährtes Modell in der Schweiz, um Unternehmensbeteiligungen strategisch zu organisieren, Vermögen zu strukturieren und steuerliche Vorteile zu nutzen. Ob für KMU, Familienunternehmen, internationale Gruppen oder bei der Unternehmensnachfolge – die Gründung einer Holdinggesellschaft ermöglicht eine klare Trennung zwischen operativem Geschäft und Eigentum sowie eine langfristige Planung in Bezug auf Wachstum, Beteiligungen und Nachfolgefragen.

Was ist eine Holdingstruktur? #

Eine Holding ist ein Unternehmen, dessen primäre Aufgabe darin besteht, Beteiligungen an anderen Firmen zu besitzen und zu steuern. In der Schweiz ist die Holding in der Rechtsform meist eine AG oder GmbH und kann operative Tochtergesellschaften im In- und Ausland kontrollieren.

Typische Merkmale:

  • Keine oder nur untergeordnete operative Tätigkeit
  • Besitz und Verwaltung von Anteilen an Tochtergesellschaften
  • Nutzung steuerlicher Vorteile (Holdingprivileg, Beteiligungsabzug)
  • Flexibilität bei Verkauf, Nachfolge oder Strukturveränderungen

Vorteile einer Holdingstruktur in der Schweiz #

  • Steuerliche Entlastung: Holdinggesellschaften profitieren von steuerlichen Erleichterungen auf kantonaler Ebene, sofern sie fast ausschliesslich Beteiligungen halten und keine operative Tätigkeit ausüben.
  • Schutz des Vermögens: Durch die Trennung von operativem Geschäft und Eigentum lassen sich Vermögenswerte wie Immobilien, Marken oder geistiges Eigentum in der Holding absichern.
  • Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten: Wer eine Firma kaufen möchte, hat mit der Holdingstruktur die Möglichkeit, Fremdkapitalzinsen von Akquisitionsdarlehen steuerlich abzugsfähig zu gestalten. Dividendenausschüttungen zwischen Tochter und Muttergesellschaft sind unter bestimmten Bedingungen steuerfrei (Beteiligungsabzug).

Rolle bei Bewertung, Nachfolge und Verkauf #

Im Rahmen einer Unternehmensbewertung braucht es eine transparente Trennung der Vermögensbestandteile, was den Bewertungsprozess komplexer machen kann. Beteiligungen können einzeln bewertet, gehalten oder verkauft werden – ohne das operative Geschäft direkt zu berühren.

Auch bei einer Unternehmensnachfolge kan die Holding ein strategisches Instrument sein. So lassen sich z. B. Stimmrechte, Kapitalanteile und Übergabemodelle flexibel gestalten, ohne dass das Unternehmen zerschlagen oder verkauft werden muss. Gleichzeitig ermöglicht die Struktur steuerlich optimierte Schenkungen oder Erbschaften.

Fazit #

Die Holdingstruktur ist in der Schweiz ein häufiges Instrument, um Beteiligungen effizient zu verwalten, Vermögen zu schützen, Nachfolgen strategisch zu planen und steuerliche Vorteile zu nutzen. Egal ob für etablierte Firmen oder wachstumsstarke Unternehmer. Wer seine Firma bewerten, strukturieren oder verkaufen möchte, sollte die Vorteile einer Holdingstruktur frühzeitig prüfen und gezielt einsetzen und dabei auch die Nachteile einer grösseren Komplexität und höherem administrativem Aufwand nicht ausser Acht lassen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) #

Wann lohnt sich eine Holding in der Schweiz?

Ab dem Besitz von mindestens einer aktiven Tochtergesellschaft – besonders wenn Wachstum, Nachfolge oder Verkauf geplant sind oder Vermögen langfristig strukturiert werden soll.

Für Unternehmenskäufer lohnt sich der Firmenkauf mittels Akquisitionsholding, da so die Fremdkapitalzinsen steuerlich abzugsfähig werden. Sind die Darlehen abbezahlt, können Holding und operatives Geschäft fusioniert werden.

Welche steuerlichen Vorteile bietet die Holding?

Kantonale Steuerbefreiung auf Gewinne bei Erfüllung des Holdingzwecks, Beteiligungsabzug auf Dividendenerträgen ab 10 % Beteiligung oder CHF 1 Mio. Verkehrswert (auf Bundesebene).

Ist eine Holding kompliziert zu gründen?

Nein – die Gründung erfolgt wie bei jeder AG oder GmbH. Wichtig ist eine saubere Strukturierung, klare Zweckformulierung und laufende steuerliche Begleitung.

Wie wirkt sich eine Holdingstruktur auf den Unternehmenswert aus?

Das kommt darauf an – Kosten, Klarheit, Trennschärfe, Komplexität und strategische Flexibilität müssen abgewogen werden.

Kann ich bestehende Unternehmen in eine Holdingstruktur überführen?

Ja – durch sogenannte Sacheinlagen, Abspaltungen oder Umstrukturierungen (steuerneutral möglich bei richtiger Planung).

Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie sich beraten lassen?

Nutzen Sie die Gelegenheit für ein Beratungsgespräch. Sie investieren 30 Minuten Ihrer Zeit und erhalten das Wissen zu Ihrer Ausgangslage.