Andreas Schubert
Unternehmensberater bei Transaction Partner AG
Mehr zum Autor
Nachfolgeregelung und Unternehmensverkauf können Steuerfolgen haben: Im Grundsatz sind in der Schweiz Kapitalgewinne steuerfrei, aber es lauern diverse Fallstricke. Eine Übersicht über die relevantesten Themen.
Inhaltsverzeichnis
Vorbereitungen aus steuerlicher Sicht
In der Schweiz sind Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Aktien, Partizipationsscheinen oder Stammanteilen (Share Deal) steuerfrei, sofern diese im Privatvermögen gehalten werden. Beim Verkauf von Personengesellschaften fällt dagegen ein steuerbarer Liquidationsgewinn an, welcher beim Inhaber Einkommenssteuern auslöst und der AHV unterliegt. Aus steuerlicher Sicht ist es daher attraktiver, eine Kapitalgesellschaft (Aktiengesellschaft, GmbH) zu verkaufen als eine Personengesellschaft (Einzelfirma, Kollektivgesellschaft). Damit nun nicht jeder Inhaber einer Personengesellschaft kurz vor dem Verkauf eine Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft vornehmen kann, sieht der Gesetzgeber Sperrfristen vor. Diese betragen mindestens 5 Jahre seit der Umwandlung und sind an weitere (meist erfüllbare) Bedingungen geknüpft.
Nicht in jedem Fall ist die Umwandlung noch sinnvoll oder möglich. Gibt der Unternehmer die selbständige Erwerbstätigkeit nach dem vollendeten 55. Lebensjahr definitiv auf, so wird der Liquidationsgewinn separat erfasst und zu einem Vorzugssatz besteuert.
Indirekte Teil-Liquidation
Werden Beteiligungsrechte im Privatvermögen gehalten, so ist der Verkauf steuerfrei, wohingegen die Ausschüttung von Dividenden der Einkommenssteuer unterliegt. Bei Beteiligungsrechten, die im Geschäftsvermögen gehalten werden ist es genau umgekehrt. Ein Verkauf der Beteiligungsrechte wird als steuerbaren Ertrag qualifiziert, die Ausschüttung von Dividenden kann jedoch (fast) steuerneutral ausgestaltet werden.
Verkauft nun eine natürliche Person im Privatvermögen gehaltene Beteiligungsrechte an eine juristische Person kann Steuersubstrat verloren gehen, was der Gesetzgeber mit den Bestimmungen zur indirekten Teilliquidation vermeiden will. Eine indirekte Teilliquidation liegt vor, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
- Transfer der Aktien aus dem Privatvermögen des Verkäufers (Nominalwert- bzw. Kapitaleinlageprinzip) ins Geschäftsvermögen der Aktienkäuferin (Buchwertprinzip)
- Veräusserung einer Beteiligung von mindestens 20 %
- Ausschüttung von nicht betriebsnotwendiger Substanz innerhalb von fünf Jahren, die im Verkaufszeitpunkt bereits vorhanden und ausschüttungsfähig war
- Ausschüttung dieser Substanz unter Mitwirkung des Aktienverkäufers.
Da die Mitwirkung sowohl aktiv als auch passiv erfolgen kann, ist davon auszugehen, dass dieses Kriterium von den Steuerbehörden immer als erfüllt qualifiziert wird.
Ist zum Zeitpunkt des Verkaufs von mind. 20% der Beteiligungsrechte von einer natürlichen Person an eine Kapitalgesellschaft nicht betriebsnotwendige Substanz vorhanden, sollte der Kaufvertrag unbedingt eine Verpflichtung der Käuferin beinhalten, innerhalb von fünf Jahren auf Ausschüttungen der vorhandenen nicht betriebsnotwendigen Substanz zu verzichten oder Schadenersatz zu leisten.
Problematik der Umqualifizierung von steuerfreiem Kapital-Gewinn in steuerbares Einkommen
Bei einem Unternehmensverkauf möchte sich der Käufer absichern, weshalb die Veräusserungsverträge häufig ein Konkurrenzverbot und/oder die Weiterbeschäftigung des Verkäufers im Unternehmen und/oder sogenannte Earn-out-Klauseln beinhalten. Das Parlament hat zwar vor über 10 Jahren das Ärgernis der zu hohen Besteuerung bei der KMU-Nachfolge korrigiert, so dass die Steuerbelastung mit einer Käuferholding wieder auf legale Art und Weise reduziert werden kann. Mit dem Urteil vom 3. April 2015 hat das Bundesgericht aber einen Entscheid gefällt, der für die KMU-Nachfolge ähnlich grosse Auswirkungen haben könnte: Das Gericht hat den gesamten Kapitalgewinn als steuerbares Lohneinkommen umqualifiziert.
Auch wenn es sich um ein extremes Beispiel handelt, besteht durchaus das Risiko, dass die Steuerbehörde sich auf den Standpunkt stellt, der Kaufvertrag enthalte eine arbeitsrechtliche Komponente, weshalb sie einen Teil des Kaufpreises in steuerbares Einkommen umqualifiziert (Antrittsprämie, Treueprämie/Mitarbeiterbeteiligung, Entschädigung für Konkurrenzverbot).
Kaufpreiszahlung und Konkurrenzverbot im Kaufvertrag
Wird ein Teil der Kaufpreiszahlung erst nach dem Vollzug fällig und beinhaltet der Kaufvertrag ein Konkurrenzverbot, besteht das Risiko einer (Teil-) Umqualifizierung in steuerbares Einkommen, da die Steuerbehörde die Auffassung vertreten kann, es handle sich um eine Entschädigung für die Einhaltung des Konkurrenzverbots. Bei der Ausarbeitung des Kaufvertrags und eines allfälligen Konkurrenzverbots ist diesem Punkt Rechnung zu tragen.
Weiterbeschäftigung des Verkäufers nach dem Verkauf
Arbeitet der Verkäufer auch nach dem Verkauf im Unternehmen weiter und hält die Entschädigung einem Vergleich (bisheriger Lohn, Branchenvergleich) nicht stand, so besteht das Risiko der Umqualifizierung des Kaufpreises in steuerbares Einkommen. Dasselbe gilt, falls ein Earn-out vereinbart ist und die Auszahlung an die Weiterbeschäftigung des Verkäufers gebunden ist.
Management Buy-Out-Veräusserung zu Vorzugspreisen
Lohn oder Dividende?
Das Thema Lohn oder Dividende kommt immer wieder zur Sprache, sei es im Rahmen der operativen Führung des Unternehmens, aber auch im Rahmen einer Reduktion von nicht-betriebsnotwendigem Vermögen vor dem Unternehmensverkauf.
Für qualifizierte Beteiligungen (mind. 10% Anteil) gelten für die Dividendenbesteuerung reduzierte Sätze. Trotzdem gibt es aber keine allgemeingültige Regel, welche Massnahmen zu niedrigeren Steuern führen. Die Entlastung ist je nach Kanton unterschiedlich und es hängt auch von der persönlichen Situation ab. Die Berechnung ist relativ einfach und bietet eine gute erste Entscheidungsgrundlage.
Unter Umständen kann es sich lohnen, den Lohn mittels Bonuszahlung zu erhöhen und einen anschliessenden Einkauf in die Pensionskasse vorzunehmen oder es besteht die Möglichkeit eine Liegenschaft im Privatvermögen zu sanieren.
Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie sich beraten lassen?
Nutzen Sie die Gelegenheit für ein Beratungsgespräch. Sie investieren 30 Minuten Ihrer Zeit und erhalten das Wissen zu Ihrer Ausgangslage.
Die Vorbereitungsphase ist für den Erfolg des Unternehmensverkaufs so entscheidend, weil sie eine solide Planung beim Unternehmensverkauf ermöglicht, die Transaktionssicherheit erhöht und mögliche Risiken minimiert. Sie umfasst eine fundierte Analyse, angemessene Unternehmensbewertung, aussagekräftige Firmendokumentation, Vertraulichkeitsmassnahmen, gezielte Käuferansprache und die professionelle Verhandlung.
Eine erfolgreiche Vorbereitung auf den Unternehmensverkauf erfordert die 6 Erfolgsfaktoren Vorbereitung, Firmenbewertung, Firmendokumentation, Vertraulichkeit, Käuferansprache und Verhandlung. Mit diesen Faktoren stellen Sie einen reibungslosen Verkaufsprozess sicher und steigern dadurch Ihre Erfolgschancen für den Unternehmensverkauf.
Um einen reibungslosen Verkaufsprozess mit minimierten Risiken sicherzustellen, sind Vertraulichkeitsmassnahmen zum Schutz sensibler Unternehmensdaten und der Zugriff auf Informationen für ausschließlich autorisierte Personen notwendig. Dies kann beispielsweise durch Vertraulichkeitserklärungen (NDAs) und die Verwendung verdeckter Unternehmensprofile erfolgen. Eine Due Diligence hingegen bezieht sich auf den Prozess der umfassenden Prüfung eines Unternehmens durch potenzielle Käufer. Sie ermöglicht es der Käuferpartei, das Unternehmen genauer zu bewerten und informierte Entscheidungen zu treffen.
Ein externer Berater unterstützt Sie dabei, Ihre Erfolgschancen beim Verkaufsprozess zu steigern und einen angemessenen Verkaufspreis zu erzielen. So finden Sie einen qualifizierten und vertrauenswürdigen Berater für den Unternehmensverkaufsprozess:
– Achten Sie auf eine angemessene Unternehmensbewertung als Indikator für Fachkenntnisse.
– Verlangen Sie aussagekräftige Case Studys als Nachweis bisher erzielter Erfolge.
– Fragen Sie nach Vertraulichkeitsmassnahmen wie dem Non Disclosure Agreement oder der Due Diligence, um zu prüfen, ob die Sicherung sensibler Daten gewährleistet wird.
Der Verkauf einer Firma ist komplex. Von der Unternehmensbewertung über Verhandlungen bis hin zu korrekten Kaufverträgen brauchen Sie unternehmerisches Fachwissen für einen Verkaufserfolg. Mit über 250 Unternehmensverkäufen und 20 Jahren Erfahrung unterstützen wir Sie gerne mit unserer Expertise.
Um potenzielle Käufer für Ihren Unternehmensverkauf zu identifizieren und gezielt anzusprechen, gibt es mehrere wichtige Schritte. Zuerst sollten Sie eine fundierte Analyse durchführen, um potenzielle Zielgruppen zu identifizieren. Anschliessend können Sie verschiedene Kanäle nutzen, um potenzielle Käufer anzusprechen, wie zum Beispiel persönliche Kontakte, Netzwerke, Online-Plattformen oder Branchenveranstaltungen.
Mit weniger Aufwand für Sie geht das mit einer externen Beratung. Professionelle M&A-Experten verfügen über ein internationales Käufernetzwerk von mehreren tausend Kaufinteressenten und eine kategorisierte Unternehmensdatenbank. Damit können die Experten Ihr Unternehmen aktiv vermarkten, indem parallel mehrere potenzielle Käufer anonym kontaktiert werden.
Über den Autor
Andreas Schubert
Unternehmensberater bei Transaction Partner AG
Andreas Schubert arbeitet bereits seit 20 Jahren in der Unternehmensberatung und er hat über 250 Unternehmensverkäufe begleitet.