Verkauf einer AG: Auf die lückenlose Indossamentkette kommt es an
Das sogenannte Indossament ist der schriftliche Vermerk auf der Rückseite von Namensaktien, der die Übertragung des Papiers an einen neuen Eigentümer rechtlich sicher dokumentiert. Nach dem Verkauf einer Aktiengesellschaft ist es erforderlich, dass der bisherige Eigentümer diesen Vermerk unterzeichnet, um die Übertragung vollständig rechtskräftig zu gestalten.