
Andreas Schubert
Unternehmensberater bei Transaction Partner AG
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Wenn Sie beabsichtigen, eine Aktiengesellschaft zu verkaufen, müssen Sie zweifelsfrei nachweisen können, dass die entsprechenden Namensaktien Ihres Unternehmens tatsächlich in Ihrem Besitz sind. Denn diese stellen das juristische Fundament für die Eigentumsrechte an Ihrem Unternehmen dar und werden bei der Übertragung des Unternehmens weitergegeben. Insbesondere bei Aktienzertifikaten, die über Jahre hinweg mehrfach den Besitzer gewechselt haben, ist es wichtig, dass sämtliche Transfers ausführlich dokumentiert sind. Hier kommt die Indossamentkette ins Spiel, die genau das belegt. Eine fehlerhafte Indossamentkette kann den Unternehmensverkauf beträchtlich behindern oder gar juristisch angreifbar machen.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Eine sorgfältige Vorbereitung, wenn Sie Ihre Firma verkaufen wollen, ist das A und O. Denn die Veräusserung einer Aktiengesellschaft (AG) in der Schweiz stellt häufig einen besonders aufwendigen und vielseitigen Prozess dar. In diesem Beitrag liegt der Fokus auf einer Reihe an formalen und rechtlichen Voraussetzungen. Die lückenlose Indossamentkette auf der Rückseite von Namensaktien ist eine dieser wesentlichen Konditionen für den Firmenverkauf. Aber was genau ist die Indossamentkette eigentlich und welche Aufgaben kommen auf Unternehmer vor einem Verkauf der Aktiengesellschaft zu? Wir klären auf!
Verkauf der AG: Ein mehrstufiger Prozess mit grosser Tragweite
Die gute Nachricht: Der Verkauf einer Aktiengesellschaft (AG) ist ein Prozess, der mit einer weisen Voraussicht planbar ist und eine präzise Vorbereitung als auch eine sorgfältige Durchführung erfordert. Bevor es an die Einzelheiten im Verkaufsprozess geht, werden die grundlegenden Kaufbedingungen erörtert und geklärt. Darüber hinaus spielen auch viele formelle Anforderungen, wie die Prüfung der Eigentumsverhältnisse an den Aktien, eine entscheidende Rolle.
Die Vorbereitung
In der ersten Phase des Verkaufsprozesses ist es wichtig, alle relevanten Unterlagen zusammenzustellen und diese gut auf- und vorzubereiten. Diese werden ja anschliessend dem potenziellen Käufer zur Prüfung vorgelegt, der auf dieser Grundlage seine finale Kaufentscheidung fällt – oder eben nicht.
Ein weiterer wesentlicher Schritt in dieser Vorbereitungsphase ist zudem die Prüfung der Indossamentkette bei Ihren Namensaktien. Denn: Sollten die Aktien bereits einmal oder mehrfach den Eigentümer gewechselt haben, müssen Sie diese Verkäufe und Übertragungen lückenlos dokumentiert haben. Nur so können die Eigentümer der Aktien rechtssicher nachgewiesen werden. Gleichzeitig muss u.U. auch das Aktienregister der Gesellschaft aktualisiert werden.
Der Verkaufsprozess
Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen und der Käufer ein grundsätzliches Interesse an weiteren Gesprächen signalisiert, beginnt die eigentliche Verkaufsphase der Aktiengesellschaft bzw. der Firma. In diesem Verkaufsprozess sind folgende Phasen zu erwarten:
- Die Verhandlungsphase:
Die Verkäufer- und die Käuferseite verhandeln über die generellen Kaufbedingungen. Darunter sind der Kaufpreis, die Zahlungsmodalitäten und eventuelle Garantien nach der Transaktion zu nennen. Eine schriftliche Absichtserklärung (Letter of Intent, kurz: LOI) ist hier besonders hilfreich, um die Rahmenbedingungen mit dem potenziellen Nachfolger zu fixieren und sensible Daten freizugeben. - Die Due-Diligence-Prüfung:
Die Käuferin führt mit der Due-Diligence-Prüfung vor dem potenziellen Kauf eine umfassende Prüfung der Aktiengesellschaft durch. Die Due Diligence beinhaltet alle rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Aspekte des Unternehmens. Zudem prüft die Käuferin die Jahresabschlüssse, Verträge und weitere Unterlagen der AG/GmbH, um Risiken zu erkennen und die Werthaltigkeit des Unternehmens sicherzustellen. - Verkauf, Zahlung und Übertragung von Namensaktien:
Nach dem finalen Abschluss der Verhandlungen und der Due-Diligence-Prüfung wird der Kaufvertrag unterzeichnet. Die Übertragung der Aktien erfolgt bei Namensaktien durch das sogenannte »Indossament« (schriftlicher Übertragungsvermerk auf der Rückseite des Aktienzertifikats) und den Eintrag des neuen Eigentümers des Unternehmens und seiner Anteile im Aktienregister gegen die Zahlung des Kaufpreises.
Die Abschlussphase beim Verkauf einer AG
- In der letzten Phase des Verkaufsprozesses erfolgt natürlich auch der formelle Abschluss: Die Übergabe aller erforderlichen Dokumente erfolgt. Das Eigentum an den Aktien wird formell auf die Käuferin übertragen.
- Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt.
Unsere Erfahrung zeigt, dass eine enge und transparente Zusammenarbeit zwischen der Verkäuferin, der Käuferin und gegebenenfalls externen Beratern wie Steuerexperten oder Anwälten am erfolgversprechendsten ist. So können Sie sicherstellen, dass durch die sorgfältige Vorbereitung und professionelle Durchführung die Transaktion der Aktiengesellschaft reibungslos und erfolgreich abläuft.

Verkauf einer Aktiengesellschaft: Was ist eine Indossamentkette?
Die Herkunft des Wortes „Indossa“ liegt im italienischen Ausdruck „in dosso“, was übersetzt „auf dem Rücken“ bedeutet. Die Indossamentkette nimmt im Kontext des Verkaufs der Aktiengesellschaft eine beträchtliche Bedeutung ein. Bei der Veräusserung und der Weitergabe von Aktien und Wertpapieren erfolgt eine schriftliche Übertragungskennzeichnung auf der Rückseite des Aktienpapiers. Dort wird jede einzelne Übertragung /jeder Verkauf vermerkt – es entsteht die sogenannte Indossamentkette. Nur so kann nachgewiesen werden, wer der rechtmässige Eigentümer der Aktien war und derzeit ist.
Definition: „Indossament”
Das sogenannte Indossament ist der schriftliche Vermerk auf der Rückseite von Namensaktien, der die Übertragung des Papiers an einen neuen Eigentümer rechtlich sicher dokumentiert. Nach dem Verkauf einer Aktiengesellschaft ist es erforderlich, dass der bisherige Eigentümer diesen Vermerk unterzeichnet, um die Übertragung vollständig rechtskräftig zu gestalten. Insbesondere bei Aktiengesellschaften ist die Übertragung von Namensaktien wesentlich.
Die Gewichtung einer lückenlosen Indossamentkette
Eine lückenlose Indossamentkette ist deshalb so wichtig, da sie sicherstellt, dass alle Eigentumsüberträge korrekt und rechtlich nachvollziehbar sind. Fehlt ein einzelner Übertragungsvermerk oder ist die Indossamentkette unterbrochen, kann der rechtmässige Eigentümer der Aktie nicht eindeutig zugeordnet werden. Dies wiederum führt zu Problemen, wenn die Aktien im Rahmen eines Verkaufs auf den neuen Eigentümer und Nachfolger übertragen werden sollen.
Worauf kommt es bei einer lückenlosen Indossamentkette an?
Wie wir bereits feststellen konnten, ist die vollständige Indossamentkette essentiell. Um die Indossamentkette lückenlos und rechtssicher zu führen, sollten Sie folgende Schritte einhalten und sicherstellen:
Die Vollständigkeit der Indossamentkette:
Jede Übertragung muss immer komplett dokumentiert werden. Im Klartext: Jede Aktienübertragung, von der Gründung bis zum jetzigen Besitzer, muss nachvollziehbar sein. Wenn ein Übertragungsvermerk fehlt, kann es sein, dass wir den Besitzer der Aktie nicht sicher wissen. Das kann den Verkauf und somit auch die Übertragung der Aktien verhindern.
Die Korrektheit der Indossamentkette:
Die Eintragungen auf der Rückseite der Aktien müssen alle essentiellen Informationen enthalten, wie den Namen des neuen Eigentümers und die Unterschrift des bisherigen Eigentümers. Ein unvollständig ausgefülltes Indossament oder fehlende Angaben stellen die Gültigkeit der Übertragung in Frage. Besonders bei älteren Aktienzertifikaten ist es wichtig, die Richtigkeit der Einträge zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen.
Die Transparenz des Indossaments:
Die unterschriebenen Namen müssen klar lesbar sein und zum richtigen Besitzer passen. Wenn Angaben unleserlich oder nicht nachvollziehbar sind, kann das zu Rechtsproblemen und Verzögerungen im Verkauf führen. Sollten die Zweifel weiterbestehen, kann hier das Indossament als fehlerhaft gerügt werden und es können Vertrauenseinbussen entstehen.
Die Aktualität des Aktienregisters:
Neben der Indossamentkette muss auch das Aktienbuch der Gesellschaft stets aktuell geführt werden. Dieses Register dient als zusätzliche Absicherung, da es die Eigentümer der Namensaktien offiziell auflistet. Besonders problematisch sind daher veraltete oder fehlerhafte Eintragungen. Erfahrungsgemäss können solche Fehler den Verkaufsprozess erheblich verzögern und das Vertrauen der Käufer beeinträchtigen.
Wir fassen nochmal zusammen: Eine vollständige und lückenlose Indossamentkette schafft Vertrauen und stellt sicher, dass die Übertragung der Aktien rechtsgültig und reibungslos abläuft. Sie ist ein zentraler Bestandteil eines erfolgreichen Verkaufsprozesses von Kapitalgesellschaften.

Verkauf einer Aktiengesellschaft: Was passiert bei verlorenen Aktienzertifikaten?
Wenn Aktienzertifikate verloren gehen, kann das viele Probleme für den Besitzer und Eigentümer einer AG verursachen. Besonders wenn die Aktien weiterverkauft werden sollen. Weil Aktienzertifikate das Eigentum schriftlich festhalten, sind sie von enormer Relevanz für die juristische Legitimität beim Aktienwechsel. Gehen diese Zertifikate verloren, werden sie beschädigt oder sogar vernichtet, kann der Eigentümer seine Rechte nicht mehr ohne Weiteres nachweisen.
In solchen Fällen kommt die gerichtliche Kraftloserklärung[1] zum Einsatz. In diesem Verfahren wird ein Aktienzertifikat offiziell durch das Gericht für ungültig („kraftlos”) erklärt. Damit allerdings niemand benachteiligt wird (z. B. der Schuldner oder ein neuer Besitzer des Papiers), wird das verlorene Wertpapier zunächst öffentlich ausgeschrieben, z. B. im Amtsblatt oder Handelsamtsblatt. Gibt es innerhalb der festgelegten Frist keine Einsprüche, wird das Aktienzertifikat durch das Gericht final für kraftlos erklärt.
Der Eigentümer kann daraufhin im nächsten Schritt die Ausstellung eines neuen Zertifikats beantragen. Dieser gesamte Prozess ist allerdings mit Kosten und einem erheblichen Zeitaufwand verbunden.. Darüber hinaus kann die Kraftloserklärung vor Gericht, je nach Komplexität des Falles und der Zahl der zu prüfenden Aktien, mehrere Monate dauern. Denn zusätzlich zu dem genannten erheblichen Mehraufwand ist während dieser Zeit der Verkauf der Aktien bzw. der gesamten Firma blockiert.
Aktiengesellschaft & Unternehmensnachfolge: Wenn die Vergangenheit zum Problem wird
Beim Verkauf einer Aktiengesellschaft stehen Unternehmer oft vor unvorhergesehenen Problemen, insbesondere, wie bereits erwähnt, wenn die Indossamentkette unvollständig oder lückenhaft ist. Bei älteren Aktiengesellschaften, die bereits seit langer Zeit existieren und in denen die Aktien bereits oft den Besitzer gewechselt haben, kann es daher schnell zu Komplikationen bezüglich der Eigentumsverhältnisse kommen. Das Versäumnis der lückenlosen Dokumentation führt nicht nur zu zeitlichen Verzögerungen im Verkaufsprozess. Sie kann auch den gesamten Erfolg des Verkaufs gefährden.
Um deutlich zu machen, wie wichtig dieses Thema ist, zeigen wir Ihnen ein Beispiel aus unserem Alltag: Hier handelt es sich um eine Aktiengesellschaft, die zum Verkauf steht und vor etwa 20 Jahren gegründet wurde. Während der letzten 10 Jahre wechselten die Aktien den Eigentümer, ohne dass die Übertragungen ordnungsgemäss durch ein Indossament dokumentiert wurden.
Unsere Erfahrung zeigt leider: Solche Situationen sind nicht ungewöhnlich, insbesondere bei AGs mit vielen Aktionären oder wechselnden Eigentümern. Die Dokumentation der Indossamentkette ist entscheidend, da sie als rechtlicher Nachweis der Aktienübertragungen dient. Ohne diesen Nachweis kann die Eigentumsfrage nicht eindeutig geklärt werden. Um solche Probleme zu vermeiden, müssen Eigentümer einer AG frühzeitig sicherstellen, dass alle Übertragungen der Aktien korrekt dokumentiert sind. Dazu gehört die lückenlose Indossamentkette und die regelmässige Aktualisierung des Aktienregisters.
Fazit
Bevor Sie Ihre Firma verkaufen, ist es für Unternehmer unerlässlich, sämtliche notwendigen Dokumente zu sammeln und final zu überprüfen. Eine gewissenhafte Planung ist an dieser Stelle wesentlich, da es oft an vollständigen Belegen mangelt. Dies könnte rasch zu einem Stolperstein werden, vor allem, wenn die Indossamentkette bei Namensaktien unvollständig oder fehlerhaft ist. Fehlt ein Übertragungsvermerk oder wird die Indossamentkette gar unterbrochen, treten in der Regel deutliche Verzögerungen ein, die die gesamte Verkaufsabwicklung der Aktiengesellschaft in Gefahr bringen.
Unternehmer, die den Verkauf ihrer AG planen, sollten daher rechtzeitig alle Übertragungen prüfen und sicherstellen, dass die Indossamentkette vollständig und korrekt dokumentiert ist. Das gesamte Prozedere schliesst auch die Aktualisierung des Aktienregisters ein, das parallel zur Indossamentkette die rechtliche Eigentümerschaft an den Aktien festhält. Eine sorgfältige Dokumentation beider Elemente schafft Vertrauen bei potenziellen Käufern und reduziert Probleme und Komplikationen bei der anstehenden Due-Diligence-Prüfung.
Falls die Indossamentkette Lücken aufweist, müssen rechtzeitig Massnahmen wie eine gerichtliche Kraftloserklärung eingeleitet werden.

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Der Vermerk oder die schriftliche Notiz auf der Rückseite eines Aktienzertifikats wird als Indossament bezeichnet. Die Transaktion und der Verkauf der Aktie an einen neuen Besitzer werden hier festgehalten.
Die Indossamentkette sorgt dafür, dass alle bisherigen Aktienübertragungen ohne Probleme rechtlich nachvollziehbar sind. Sie ist zentral für die Nachweisbarkeit der rechtmässigen Eigentumsverhältnisse und ermöglicht eine rechtsgültige Sicherung des Verkaufs der Aktiengesellschaft.
Falls das passiert, muss der Eigentümer eine gerichtliche Kraftloserklärung vor dem zuständigen Gericht beantragen. Das Gericht erklärt im Laufe des Verfahrens das Aktienzertifikat als ungültig. Nach dem Abschluss des Verfahrens kann ein neues Aktienzertifikat ausgestellt werden.
Über den Autor

Andreas Schubert
Unternehmensberater bei Transaction Partner AG
Andreas Schubert arbeitet bereits seit 20 Jahren in der Unternehmensberatung und er hat über 250 Unternehmensverkäufe begleitet.